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Stellungnahme um Entscheid des Staatsrates des Kantons Freiburg


19. Juli 2022

Stellungnahme der Schweizerischen Interessengemeinschaft für Anästhesiepflege zum Entscheid des Staatsrates des Kantons Freiburg, die Aufwertung des Lohnes der Anästhesiepflege zu verweigern.

Die Schweizerische Interessengemeinschaft für Anästhesiepflege hat den Entscheid des Staatsrats des Kantons Freiburg über die Neubewertung der Fachrichtungen Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege im Rahmen von ELVAFRI zur Kenntnis genommen. Wir schätzen die Aufwertung des Lohnniveaus der diplomierten Expert:innen in Intensiv- und Notfallpflege sehr. Diese Anerkennung ist wohl verdient und eine sehr geeignete Massnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Hingegen sind wir über den Entscheid des Staatsrates, den diplomierten Expert:innen Anästhesiepflege, die Aufwertung zu verweigern, sehr bestürzt. Als Konsequenz dieser Entscheidung werden die diplomierten Expert:innen Anästhesiepflege in der Lohnklasse 19 bleiben. Diese Entscheidung ist unverständlich, da das Niveau der erforderlichen Kompetenzen, die Komplexität der behandelten Fälle, der Grad der Verantwortung, die Schwierigkeit der Arbeitsbedingungen und die psychologische Belastung in allen drei Fachrichtungen ähnlich sind.

Lesen Sie die Medienmitteilung und vollständige Stellungnahme nachfolgend:

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