Mitglied werden

Variante 1 (ohne SBK-Mitgliedschaft):

Rechtsberatung für Direktmitglieder SIGA-FSIA

Als direktes Mitglied der SIGA-FSIA erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung über die SIGA-FSIA-Geschäfststelle:

 

Tel 041 926 07 65 oder info@siga-fsia.ch

Variante 2 (mit SBK-Mitgliedschaft):

Rechtsberatung für SBK-Mitglieder

Als Doppelmitglied über den SBK erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung über ihre SBK Sektion:

Rechtsschutzversicherung

Als Direktmitglied der SIGA-FSIA profitieren auch von einer Rechtsschutzversicherung unabhängig von Ihrem Arbeitgeber.

Die Rechtsschutzversicherung der SIGA-FSIA deckt die Bereiche Arbeitsrecht und Strafrecht ab:

  • Im Bereich Arbeitsrecht deckt die Versicherung Ihre berufliche Tätigkeit als dipl. Expertin/Experte Anästhesiepflege NDS HF ab und erbringt Leistungen bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis (privat und öffentlich-rechtlich).
  • Im Bereich Strafrecht werden Ihre rechtlichen Interessen bei einem Vorwurf einer fahrlässigen oder eventualvorsätzlichen Straftat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder einer Verletzung von Berufspflichten vertreten.

Der Rechtsfall wird der Versicherung gemeldet, welche entscheidet, ob der konkrete Fall von der Versicherung abgedeckt ist und übernommen wird.

 

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der SIGA-FSIA übernimmt der Versicherungspartner der SIGA-FSIA bis zu einer Summe von CHF 250‘000 pro Rechtsfall in den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht folgende Leistungen für die Mitglieder der SIGA-FSIA (ausgenommen sind Bagatellfälle bis CHF 300):

  • (Erst-)Beratung durch den Versicherungspartner
  • Bearbeitung der Rechtsfälle durch Spezialisten des Versicherungspartners
  • Bezahlung eines Anwaltes (Beizug nach Absprache)
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Ihren Lasten gehende Verfahrenskosten staatlicher Gerichte und Behörden
  • Ihnen auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

Haben Sie als Mitglied der SIGA-FSIA einen Streitfall aus den Bereichen Arbeitsrecht oder Strafrecht, können Sie von den Dienstleistungen der Kollektiv-Rechtsschutzversicherung profitieren. Für eine Anmeldung des Schadenfalles bei der Versicherung oder bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

 

 

 

Warum brauche ich eine Berufsrechtsschutzversicherung unabhängig des Arbeitgebers?

Stellen Sie sich folgende Situationen vor:

  • Im Rahmen einer Allgemeinanästhesie kommt es zu einer Schädigung des Patienten, welcher Schadenersatzforderungen geltend macht. Ausserdem wird gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet, da Ihnen die Verletzung von Berufspflichten vorgeworfen wird.
  • Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und stellt Sie für die Dauer der dreimonatigen Kündigungsfrist frei. Seither erhalten Sie trotz mehrmaliger Aufforderung keine Lohnzahlung mehr vom Arbeitgeber.
  • Es kommt zu einem aussergewöhnlichen Todesfall im Rahmen einer Reanimation. Sie werden im eingeleiteten Strafverfahren als Auskunftsperson zur Befragung aufgeboten.

Im Verlaufe eines Arbeitslebens kann es leider zu solchen Situationen kommen. Für genau diese Fälle hat SIGA-FSIA für ihre Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie stellt neben einer bedürfnisgerechten Betreuung vor allem auch eine arbeitgeberunabhängige Bearbeitung Ihres Falles sicher.

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