Variante 1: Kombinierte Mitgliedschaft für SBK-Mitglieder

Als SBK-Mitglied kannst du ohne weitere Kosten Mitglied der SIGA- FSIA werden: sbk-asi.ch/beitreten
Von deinem SBK-Mitgliederbeitrag werden der SIGA-FSIA Fr. 40.- vergütet.

 

Variante 2: Direkte Mitgliedschaft bei der SIGA-FSIA

Falls du dir keine SBK Mitgliedschaft wünschst, kannst du dich direkt bei der SIGA-FSIA als Mitglied anmelden. Der Mitgliederbeitrag kommt direkt der SIGA-FSIA zugut. Alle Informationen zur Mitgliedschaft stehen in den Statuten der SIGA-FSIA hier.

 

Für die direkte Mitgliedschaft gelten folgende Jahresbeiträge:

Art
Kosten pro Jahr

Aktiv / Assoziiert
über 50% berufstätig

CHF 195.–

Aktiv / Assoziiert
50% oder weniger berufstätig

CHF 110.–

Passiv
nicht berufstätig

CHF  60.–

Studierend 1. Ausbildungsjahr

CHF   0.–

Studierend 2. Ausbildungsjahr

CHF 110.–

Weshalb 2 Möglichkeiten der Mitgliedschaft?

An der Hauptversammlung vom 2. April 2008 in Olten haben die Mitglieder einstimmig eine Statutenrevision beschlossen. Seither ist es möglich, eine direkte, vom SBK losgelöste Mitgliedschaft bei der SIGA-FSIA zu beantragen.

Der Anteil an direkten Mitglieder ist höher als and ordentlichen SBK-Doppelmitgliedern. Dies zeigt, dass diese Möglichkeit einem sehr grossen Bedürfniss der Mitglieder eintspricht.

Der wesentliche Unterschied zur Mitgliedschaft über den SBK liegt im Jahresbeitrag: Die direkte SIGA-FSIA-Mitgliederschaft kostet weniger als der SBK-Beitrag. Trotz des tieferen Mitgliederbeitrages bietet die SIGA-FSIA den Berufsangehörigen ein attraktives Dienstleistungsangebot.

Bei Fragen zur neuen Mitgliedschaft können Sie sich gerne bei der Geschäftstelle (info@siga-fsia.ch, 041 926 07 65) melden. Wir freuen uns über Ihre Mitgliedschaft – gemeinsam sind wir stark!

Neue Adresse / Anschrift melden

Teile und bitte deine neue Adresse oder Anschrift per E-Mail an die Geschäftsstelle der SIGA-FSIA mit: office@siga-fsia.ch

Kündigung / Austritt aus der SIGA-FSIA

Der Austritt als Mitglied kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Er muss der Geschäftsstelle der SIGA-FSIA spätestens auf den 30. September (3 Monate) schriftlich per Brief oder E-Mail mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass Austritte, welche nach dem 30. September eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft stehen in den Statuten der SIGA-FSIA.

Ich beantrage folgende Mitgliedschaft *
Diplomjahr NDS HF Anästhesie (Studierende bitte das voraussichtliche Abschlussjahr angeben) *
Upload Diplom Anästhesiepflege
Hat dir jemand die Mitgliedschaft empfohlen? Dann gib bitte deren Vor-/Nachnamen an
Ich arbeite *

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