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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Pflege

Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Pflege ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig.

 

Schweizerisches Rotes Kreuz

Gesundheitsberufe
Werkstrasse 18
CH 3084 Wabern
Tel: 0041 58 400 44 84 (Mo-Fr, 8h – 12h)

 

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Anästhesiepflege

Fachpersonen mit einem ausländischen Abschluss in Anästhesiepflege werden nicht automatisch in der Schweiz anerkannt.

Wer in der Schweiz vollumfänglich und gleichberechtigt mit den Kolleg:innen aus der Schweiz angestellt werden möchte, muss einen Anerkennungsverfahren durchlaufen. Als erste Voraussetzung wird eine Anerkennung des Diploms in Pflege benötigt (siehe oben). Danach wird ein schriftliches Gesuch des Lernort Praxis einem Bildungsanbieter gestellt. Der angefragte Bildungsanbieter führt eine kostenpflichtige Äquivalenzprüfung des eingereichten Dossiers durch. Um das NDS HF Anästhesiepflege zu erwerben, müssen je nach Ausbildung theoretische Inhalte und/oder praktische Handlungskompetenzen mit dafür geeignetem Unterricht angeeignet bzw. erworben werden auf der Anästhesie. Das Diplom- und Geräteexamen müssen ebenfalls absolviert werden.

Hier findest du Informationen über das Anerkennungsverfahren von der Z-INA in Zürich.

Arbeiten in der Schweiz

Grundsätzlich ist es möglich an einigen Anästhesieabteilungen mit einem ausländischen Abschluss in Anästhesiepflege, eine Anstellung in der Schweiz zu bekommen. Der Arbeitgeber entscheidet, ob eine Fachperson Anästhesiepflege mit einem ausländischen Abschluss auf ihrer Abteilung angestellt werden kann.

In diesem Fall können Fachpersonen Anästhesiepflege mit einem ausländischen Abschluss, die Arbeitswelt in der Schweiz kennen lernen, was sehr positiv ist. Allerdings bringt eine solche Anstellung auch einige Nachteile mit sich. Meistens werden diese Fachpersonen in einer tieferen Lohnklasse als die Kolleg:innen aus der Schweiz eingestuft. Dazu kann ein Wechsel des Arbeitsgebers Schwierigkeiten bereiten, denn viele Anästhesieabteilungen stellen keine Fachpersonen Anästhesiepflege mit einem ausländischen Abschluss an.

Die SIGA-FSIA empfiehlt dringend, einen Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, um zu den gleichen Konditionen und in der ganzen Schweiz arbeiten zu dürfen.

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