Erweiterung des Fachhochschultitels für altrechtliche Titel (NTE)
2. April 2025
Zum Artikel «Erweiterung des Fachhochschultitels für Pflegeberufe» in der politischen Aktualität des Anästhesie Journals, Ausgabe 1/2025, möchten wir klarstellen, dass die Möglichkeit der nachträglichen Titelerwerbung (NTE) ausschliesslich für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Titel gilt. Dies bedeutet, dass nur Personen mit einem vor 2009 erworbenen Schweizer Diplom in Pflege den Fachhochschultitel (NTE) beantragen können – unter der Voraussetzung, dass sie die weiteren genannten Anforderungen erfüllen. Ausländische Diplome, selbst wenn sie vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt wurden, sind davon ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Pflegefachpersonen mit Abschlüssen nach dem 1. Januar 2009 – dem Zeitpunkt der ersten Bachelor-Diplomvergabe – gemäss den aktuellen Bildungsrichtlinien ausgebildet wurden und daher keinen NTE beantragen können.
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