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Kostenlose und kompetente Rechtsberatung

Als direktes Mitglied der SIGA-FSIA erhältst du  kostenlose Rechtsberatung über unseren kompetenten Rechtsdienst. Kontaktiere uns dazu über die Geschäftsstelle:

 

Tel 041 926 07 65 oder info@siga-fsia.ch

Rechtsschutzversicherung für Mitglieder

Die für Direktmitglieder SIGA-FSIA kostenlose Rechtsschutzversicherung deckt die Bereiche Arbeitsrecht und Strafrecht ab:

  • Im Bereich Arbeitsrecht deckt die Versicherung deine berufliche Tätigkeit als dipl. Expertin/Experte Anästhesiepflege NDS HF ab und erbringt Leistungen bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis (privat und öffentlich-rechtlich).
  • Im Bereich Strafrecht werden deine rechtlichen Interessen bei einem Vorwurf einer fahrlässigen oder eventualvorsätzlichen Straftat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder einer Verletzung von Berufspflichten vertreten.

Der Rechtsfall wird der Versicherung gemeldet, welche entscheidet, ob der konkrete Fall von der Versicherung abgedeckt ist und übernommen wird.

 

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der SIGA-FSIA übernimmt der Versicherungspartner der SIGA-FSIA bis zu einer Summe von CHF 250‘000 pro Rechtsfall in den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht folgende Leistungen für die Mitglieder der SIGA-FSIA (ausgenommen sind Bagatellfälle bis CHF 300):

  • (Erst-)Beratung durch den Versicherungspartner
  • Bearbeitung der Rechtsfälle durch Spezialisten des Versicherungspartners
  • Bezahlung eines Anwaltes (Beizug nach Absprache)
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Ihren Lasten gehende Verfahrenskosten staatlicher Gerichte und Behörden
  • Dir auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

Hast du als Mitglied der SIGA-FSIA einen Streitfall aus den Bereichen Arbeitsrecht oder Strafrecht, kannst du von den Dienstleistungen der Kollektiv-Rechtsschutzversicherung profitieren. Für eine Anmeldung des Schadenfalles bei der Versicherung oder bei Fragen nimm bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf:

Weshalb brauche ich eine Berufsrechtsschutzversicherung unabhängig meines Arbeitgebers?

Stell dir folgende Situationen vor:

  • Im Rahmen einer Allgemeinanästhesie kommt es zu einer Schädigung des Patienten, welcher Schadenersatzforderungen geltend macht. Ausserdem wird gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet, da dir die Verletzung von Berufspflichten vorgeworfen wird.
  • Dein Arbeitgeber kündigt dir und stellt dich für die Dauer der dreimonatigen Kündigungsfrist frei. Seither erhältst du trotz mehrmaliger Aufforderung keine Lohnzahlung von deinem Arbeitgeber mehr.
  • Es kommt zu einem aussergewöhnlichen Todesfall im Rahmen einer Reanimation. Du wirst im eingeleiteten Strafverfahren als Auskunftsperson zur Befragung aufgeboten.

Im Verlaufe eines Arbeitslebens kann es leider zu solchen Situationen kommen. Für genau diese Fälle hat SIGA-FSIA für dich als Mitglied eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie stellt neben einer bedürfnisgerechten Betreuung vor allem auch eine arbeitgeberunabhängige Betreuung und rechtliche Begleitung deines Falles sicher.

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