Austritt
Der Austritt als Mitglied kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Er muss der Geschäftsstelle der SIGA/FSIA spätestens auf den 30. September (3 Monate) schriftlich per Brief oder E-Mail mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass Austritte, welche nach dem 30. September eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Statuten rechts in der Infobox.
Kontakt
SIGA/FSIA
Geschäftsstelle
Bahnhofstrasse 7b
6210 Sursee
Tel: 041/ 926 07 65
Statuten
Sie finden die Statuten der SIGA/FSIA hier.