Unser Beruf

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Berufsbezeichnung und Zuständigkeit
Zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Die Berufsbezeichnungen gemäss Rahmenlehrplan vom 19.02.2019 lauten:
Deutsch:
- dipl. Expertin Anästhesiepflege NDS HF
- dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Französisch:
- Experte en soins d’anesthésie diplômée EPD ES
- Expert en soins d’anesthésie diplômé EPD ES
Italienisch:
- Esperta in cure anestesia diplomata SPD SSS
- Esperto in cure anestesia diplomato SPD SSS
Als englische Übersetzung des Titels wird empfohlen:
Englisch:
- Certified Expert in Anesthesia Care, Advanced Federal Diploma of Higher Education
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung sind die Bildungsanbieter und die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig: Tel. 031 380 88 88, info@odasante.ch
Anerkennung altrechtlicher Berufsabschlüsse (SBK-Fähigkeitsausweis)
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die OdASanté : info@odasante.ch