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Anerkennnung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Pflege

Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Pflege ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig. Im Weiteren ist das SRK gestützt auf den Leistungsvertrag mit der GDK zuständig für die Führung des Registers der nichtuniversitären Gesundheitsberufe.

Schweizerisches Rotes Kreuz
Berufsbildung, Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Postfach 3084
Wabern
Tel: 0041 31 960 75 75 (Mo-Fr, 8h - 12h)

registry@redcross.ch

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Anästhesiepflege

Ausländische Abschlüsse in Anästhesiepflege können nicht direkt anerkannt werden. Es braucht ein Aufnahmeverfahren, für das die Bildungsanbieter für Anästhesiepflege in der Schweiz zuständig sind.

Auf der Website der OdaSanté finden Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Ausbildungsgang NDS HF AIN für Personen mit einem ausländischen Abschluss in Anästhesiepflege