Hier finden sie Aktualitäten aus der SIGA/FSIA, Neues aus der Anästhesiepflege sowie aus der übrigen Welt der Anästhesie. Des weiteren stellen wir Ihnen die neusten Berichte aus Vorstand und Kommissionen zur Verfügung.
Bericht zum 9. Weltkongress der Anästhesiepflegenden
Der 9. Weltkongress der Anästhesiepflegenden in Den Haag (NL) ist vorbei. Es haben etwas über 1000 Personen aus vielen Ländern daran teilgenommen. Trotz des Preises, den vermutlich die meisten aus eigener Tasche berappten waren knapp 60 Anästhesiepflegende aus der Schweiz anwesend. Wahrscheinlich haben viele davon sogar Ferientage für diesen Kongressbesuch genommen - Respekt! Der Kongress bot, neben einem breitgefächerten Programm quer durch die Anästhesie, eine fantastische Platform, zu professionellem Austausch über viele Landesgrenzen hinweg. Die vielfältigen sozialen Anlässe boten viele Gelegenheiten, Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern kennen zu lernen und Einblicke in deren Praxis zu erhalten, aber auch gemeinsam mit ihnen zu feiern.
Das IFNA Education Committee hat die Anerkennungsdokumente für Anästhesiepflegeschulen fertig gestellt und sie können auf der Website der IFNA heruntergeladen werden (http://ifna-int.org). Es gibt drei Stufen. Die erste ist die Registrierung. Diese steht allen Programme offen, auch solchen, die keine Pflegeausbildung für die Anästhesieweiterbildung voraussetzen. Die zweite Stufe ist die Recognition (Anerkennung). Diese beiden Stufen sind kostenlos. Die dritte Stufe ist die Akkreditierung. Diese Stufe ist kostenpflichtig. Dafür sucht das Education - Committee eine Schule für einen Pilotversuch. Die Kosten für eine Pilot - Akkreditierung wird von der Research Foundation der IFNA bezahlt.
Trotz des Preises und der möglichen Ferientage - “Opfer” wäre es toll vom 26-29. Mai 2012 in Ljubliana noch mehr Anästhesiepflegende aus der Schweiz zu treffen. Über die Website der SIGA wird es einen Link dazu geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, see you als Mitglieder einer globalen Organisation
Marianne Riesen
Education Committee of IFNA
Study Shows CRNA-Only Anesthesia Delivery Most Cost Effective
Data Show No Difference in Quality or Safety by Anesthesia Provider or Delivery Model
Park Ridge, Ill.—A Certified Registered Nurse Anesthetist (CRNA) acting as the sole anesthesia provider is the most cost effective model of anesthesia delivery, according to a new study conducted by the Virginia-based Lewin Group and published in the May/June 2010 issue of the Journal of Nursing Economics.
The study, titled “Cost Effectiveness Analysis of Anesthesia Providers,” considered the different anesthesia delivery models in use in the United States today, including CRNAs acting solo, physician anesthesiologists acting solo, and various models in which a single anesthesiologist directs or supervises one to six CRNAs. The results show that CRNAs acting as the sole anesthesia provider cost 25 percent less than the second lowest cost model. On the other end of the cost scale, the model in which one anesthesiologist supervises one CRNA is the least cost efficient model.
The study’s authors also completed a thorough review of the literature that compares the quality of anesthesia service by provider type or delivery model. This review of published studies shows that there are no measurable differences in quality of care between CRNAs and anesthesiologists or by delivery model.
“This data confirms that CRNAs deliver anesthesia safely and cost-effectively,” said AANA President James Walker, CRNA, DNP. “With growing demands on the healthcare system nationwide, we must do all we can to make sure the nation’s healthcare professionals are used as effectively and efficiently as possible. CRNAs, who administer approximately 32 million anesthetics to patients in the United States each year, stand ready to do our part.”
The study’s authors also looked at the distribution of anesthesia professionals across the country, an important factor for access to surgical, medical and diagnostic procedures. This analysis shows that CRNAs are the sole anesthesia providers in 35 percent of rural counties, which are traditionally underserved by medical doctors.
“CRNAs provide a significant amount of anesthesia care in rural areas. The study shows that even more work can be done to improve access to cost-effective healthcare, especially in rural America. The AANA is working with CRNAs across the nation to ensure that more Americans get the access to care that they need and deserve,” said Walker.
Method
The study was conducted by the Lewin Group. In order to define the most cost-effective anesthesia delivery model, the authors conducted simulation modeling and claims analysis using the Ingenix national claims database of integrated medical and financial data from commercial payers for 2008, which included 52,636 anesthesia deliveries, and the 2006 National Survey of Ambulatory Surgery (NSAS) which contains 52,223 visits. Findings regarding the quality of anesthesia care were based on a comprehensive review of nine published studies. Findings referencing access to anesthesia care were based on Area Resource File and AANA Membership data.
Traktandum 8 (Kurzbericht von der SIGA/FSIA HV)
Rund 30 Mitglieder sind am 15. März der
Einladung zur SIGA/FSIA Hauptversammlung gefolgt.
Die ersten 6 Traktanden gaben kaum zu Diskussionen Anlass und wurden sehr rasch abgehandelt.
Im Traktandum 7 wurde nach einer eindrücklichen Präsentation von Marianne Riesen die Gründung einer Arbeitsgruppe „Re- Zertifizierung“ einstimmig beschlossen. Diese wird das Thema Re-Zertifizierung im nächsten Jahr vertieft verfolgen und die ersten Resultate an der nächsten HV vorstellen.
Nach verschiedensten Voten über die ungenügende Einbindung der lateinischen Schweiz in die SIGA/FSIA stellten sich Claude Laville und Lars Egger zur Verfügung, Wege aufzuzeigen, wie dies die SIGA/FSIA in Zukunft besser tun kann.
Des Weiteren wurden von der Versammlung Fr. 5000.- für Übersetzungen in das Budget 2010 aufgenommen.
Zu Beginn von Traktandum 8 (Ablösung der SIGA/FSIA vom SBK) bekam Frau Wandeler vom SBK die Möglichkeit, die Sicht des SBK darzulegen. Sie plädierte für einen Verbleib beim SBK und betonte, dass an der SBK-DV vom Herbst auch eine neue Vergütung der Fachverbände diskutiert wird und stellte eine Beteiligung von 50% der SBK Mitgliederbeiträge für die Fachverbände in Aussicht.
Eine Beibehaltung der jetzigen Mitgliederkategorie „direkte SIGA/FSIA Mitglieder“ (nach SIGA/FSIA Statuten eine 100% korrekte Mitgliedschaft) schloss sie aber kategorisch aus, da alle Mitglieder, welche aufgrund ihrer Ausbildung die Möglichkeit haben im SBK sein zu können, zwingend im SBK sein müssen. (Beschluss der SBK-DV vom Herbst 2009, statuarische Umsetzung noch ausstehend) Nach einer langen und heftigen Diskussion mit verschiedensten Argumenten (u.a. auch der zu frühe Zeitpunkt, die mangelnde Kommunikation der SIGA/FSIA, die zu geringen Möglichkeiten der Meinungsbildung usw.) wurde die Ablösung vom SBK knapp abgelehnt.
Der Vorstand nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und als Auftrag, die Kommunikation mit den Mitgliedern in Zukunft zu verbessern.
Die SIGA/FSIA wird die Kategorie „direkte SIGA/FSIA Mitglieder“ weiterhin beibehalten und sich bei der Vernehmlassung der SBK Statuten zusammen mit den anderen Fachverbänden dafür einsetzen, dass diese auch in Zukunft solche Mitgliederkategorien aufnehmen können.
Über das weitere Prozedere wird nach der SBK-DV vom Herbst entschieden. Die SIGA/FSIA wird aber sicherlich an der eigenen Mitgliederkategorie festhalten.
Aktivitätenplan SIGA/FSIA 2010
Ihr SIGA/FSIA vorstand
Analysebericht der Mitgliederbefragung 2010
Inhalt dieses Analyseberichts sind die Ergebnisse der Mitgliederbefragung, welche im Januar/Februar 2010 bei den Mitgliedern der SIGA/FSIA durchgeführt wurde.
Sinn und Zweck dieser Befragung ist es, das Innenleben des Verbandes zu durchleuchten.Es werden die Beziehungen zu den Stakeholdern1 und deren Interessen, Bedürfnisse und Erwartungen und die Dienstleistungsqualität analysiert. Bei der Analyse geht es vordergründig um die Würdigung der Stärken bzw. der Schwächen / Problemen eines Verbandes mit Schwergewicht auf den IST-Zustand. Es handelt sich damit um Faktoren und Variablen,welche die NPO selber direkt gestalten, beeinflussen und ändern kann.
Die durch diesen Analysebericht gewonnenen Informationen wurden von der WALKER Management AG ausgewertet, interpretiert und gewichtet und führen zur Entwicklung von Lösungsansätzen.Dies bedeutet, dass der vorliegende Analysebericht eine Entscheidungsgrundlage für die weiterführenden Arbeiten des Vorstandes bzw. von Projektgruppen der SIGA/FSIA darstellt. Der Analysebericht zeigt zudem Möglichkeiten der Strukturverbesserung auf. Welche dieser Vorschläge realisiert werden, ist in den Vorstands- bzw. Projektgruppen-Sitzungen festzulegen.
Neue Arbeitszeitbestimmungen für Spitäler, Kliniken und andere Pflegeinstitutionen
Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat am 27.11.2009 die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) beschlossen. Die neuen Bestimmungen über die Anzahl der aufeinanderfolgenden Arbeitstage, die Nachtarbeit und den Pikettdienst berücksichtigen die besonderen Anforderungen im Gesundheitsbereich. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Der neue Art. 7 Abs. 2 ArGV 2 sieht zur Gewährleistung der Kontinuität bei der Behandlung der Patienten eine Erweiterung der Arbeitswoche auf sieben Tage vor. Eine derartige Organisation der Arbeitszeit setzt die Erfüllung mehrerer Bedingungen voraus, welche den Schutz der betroffenen Arbeitnehmer zum Ziel haben. Im Hinblick auf die Nachtarbeit (Art. 10 Abs. 2 ArGV 2) handelt es sich um eine Praxis, welche bereits seit mehreren Jahren zulässig und Gegenstand einer Sonderbewilligung des SECO ist.
Die neue Bestimmung (Art. 8a ArGV 2) bezüglich des Pikettdienstes regelt für die Spitäler und Kliniken die Frage der Frist zwischen der Einberufung des Arbeitnehmers und seinem Eintreffen am Arbeitsplatz: die Frist muss mindestens 30 Minuten betragen. Ist die Frist kürzer, hat der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer einen Ausgleich in Form von Freizeit zu gewähren. Dieser Ausgleich berücksichtigt die Zeit, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, ohne dass er effektiv zum Arbeitseinsatz kommt, mit einer Zeitgutschrift von 10 % der inaktiven Pikettdienstzeit.
Das Arbeitsgesetz findet seit dem 1. Januar 2005 allgemein auch auf AssistenzärztInnen aller Spitäler und Kliniken der Schweiz Anwendung. Dazu kommt die Tatsache, dass die Spitäler und Kliniken immer häufiger von der kantonalen Verwaltung ausgenommen und ihr Personal somit hinsichtlich der Länge der Arbeits- und Ruhezeiten gesamthaft den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes unterstellt ist. Angesichts dieser neuen Situation vermeldeten zahlreiche Spitäler Schwierigkeiten bei der Anwendung des Arbeitsgesetzes, was zu einer vertieften Analyse der Situation führte. Ziel war die Erfassung der Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Gesetzesbestimmungen, um auf diesen speziellen Sektor angepasste Lösungen zu finden.
Adresse für Rückfragen:
Christiane Aeschmann, SECO, Arbeitsbedingungen, Ressort Arbeitnehmerschutz
Tel. 031 322 29 45.
Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz

